BUND: Vorauseilender Gehorsam im Regierungspräsidium Karlsruhe
Natur- und Umweltschutzverband kritisiert: Betriebsgenehmigung für Edeka-Fleischwerk viel zu früh erteilt
Karlsruhe/Stuttgart. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden- Württemberg, gegen das Edeka-Fleischwerk in Rheinstetten noch gar nicht entschieden hat, hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe jetzt den Betrieb bereits genehmigt. Schon im Juli durfte Edeka vorzeitig mit dem Bau beginnen und mit Baggern Fakten schaffen. ,,Auch jetzt wartet das RP nicht die Entscheidung des Gerichts ab, sondern stellt stattdessen lieber sicher, dass der Spatenstich mit Landwirtschaftsminister Hauk am kommenden Montag mit vorliegender Betriebsgenehmigung gefeiert werden kann - das hat mehr als ein Geschmäckle", bewertete die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender: ,,Das Edeka-Verfahren zeigt erneut, dass der Genehmigungsbehörde privatwirtschaftliche Interessen wichtiger sind als der Schutz von Natur und Umwelt."
In seiner Klage kritisiert der BUND, dass Edeka und die planenden Behörden gegen geltendes Umweltrecht handeln, wenn sie ein so großes Fleischwerke ohne integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Grüne Wiese bauen lassen. Außerdem werde bei dem Genehmigungsverfahren die international gültige Konvention über die biologische Vielfalt missachtet. ,,Wenn nicht beim Bau und Betrieb eines Fleischwerks mit einer täglichen Produktionsleistung von mehreren hundert Tonnen Fleisch- und Wurstwaren und einer Versiegelung von 20 Hektar Fläche - wann sonst sind Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten?", erläuterte Dahlbender.
Die Kritik des BUND und der Bürgerinitiative ,,Die Siedler von KA" wies das RP mit der Behauptung zurück, dass dem BUND die Klagebefugnis fehlen würde. Der Rechtsanwalt des Umwelt- und Naturschutzverbands, Dr. Wilhelm Mecklenburg, stellte klar: ,,Das Regierungspräsidium liegt hier falsch. Sowohl die europäische Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) als auch die sogenannte Arhus-Konvention über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gewähren uns eindeutig ein Klagerecht." Kordula Manegold, Sprecherin der ,,Siedler von KA", ergänzte: ,,Wir wollen endlich auch im Regierungsbezirk Karlsruhe die Rechte einfordern, die dieser völkerrechtlich bindende Vertrag jedem gewährt. Wir werden nicht länger zulassen, dass Behörden im vorauseilenden Gehorsam unsere Landschaft und die Lebensgrundlage unserer Kinder zerstören."
Für Rückfragen: Dr. Brigitte Dahlbender, BUND-Landesvorsitzende, Fon: 0711 620306-0,
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